Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2020

Der Eventservice „Mades® Cocktails“ (Mix & Drink Eventservice), Borbecker Str. 275, 45355 Essen erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.Vertragsinhalt

„Mades® Cocktails“ erbringt Beförderungsleistungen gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts sowie Dienstleistungen im Eventservice bspw. alkoholische und nicht alkoholische Getränke. Die Beförderung erfolgt durch einen von Mades® Cocktailservice zur Verfügung gestellten Chauffeur, der den gebuchten PartyBUS steuert, einen Barkeeper für die Dienstleitung oder einen Barkeeper für das Cocktailtaxi. Bei der Beförderung von Personen oder Sachen zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem bestimmten Ziel bestimmt der Auftraggeber Abhol- und Zielort sowie Zeitpunkt der Beförderung. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die zu befördernden/belieferten Personen oder Sachen den Zielort erreicht haben. In diesem Falle gilt die Leistung als erbracht, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und des PBefG und ausschließlich bei Zahlung per Vorkasse oder in Bar unmittelbar vor Fahrtantritt gem. § 3.

2.Vertragsschluss

Der Vertrag über die Beförderung kommt durch mündliche oder schriftliche Bestellung des Auftraggebers (muss enthalten 1. eine Zusicherung, dass der Auftraggeber mind. 18 Jahre ist und 2. ob der Auftraggeber mit der Weitergabe seiner Daten an ein Partnerunternehmen einverstanden ist) und anschließende schriftliche Buchungsbestätigung von Mades® Cocktails zustande, spätestens aber durch den konkreten Fahrtantritt oder der Auslieferung. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Zeitspanne zwischen Anforderung und Beförderungstermin zu kurz ist und Mades® Cocktailservice und der Auftraggeber übereinstimmend und ausdrücklich darauf verzichten.

3.Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die durch die Buchungsbestätigung festgelegten Preise.

3.2. Hat der Auftraggeber bei der Anforderung eine Zahlung per Vorkasse gewählt, so
muss der vereinbarte Betrag spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt auf dem Konto von Mades® Cocktails eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung und/oder Dienstleistung/Lieferung. In diesem Fall kann Mades® Cocktails eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises geltend machen. Hat der Auftraggeber bei der Anforderung Barzahlung bei Fahrtantritt oder bei Lieferung Bar im Anschluss gewählt, so wird die Fahrt erst angetreten, wenn die Zahlung an den Chauffeur tatsächlich erfolgt. Wird die Barzahlung nicht geleistet, entfällt auch hier Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung und es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 80 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises fällig.
In beiden Fällen bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden ausdrücklich vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Mades® Cocktails gar kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

3.3. Während der Fahrt entstehende Mehrkosten durch den zusätzlichen Erwerb von Getränken, die ursprünglich nicht angefordert wurden, sind grundsätzlich direkt in Bar beim Chauffeur oder Barkeeper zu begleichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für weitere Getränke im Lieferdienst durch eines unserer Partyangebote wird dies dokumentiert und unterschrieben.

3.4. Eine Verlängerung der Fahrtzeit und/oder der Veranstaltung über den ursprünglich gebuchten Zeitraum hinaus ist nur in Absprache mit Mades® Cocktails bzw. dem Chauffeur/Barkeeper möglich. In diesem Fall ist der gewählte Verlängerungszeitraum ebenfalls grundsätzlich vorab in Bar beim Chauffeur zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Stornogebühren

4.1. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vor dem schriftlich bestätigten Fahrttermin durch den Auftraggeber zurückgenommen, so fallen folgende Stornogebühren an:

Erfolgt der Rücktritt mehr als drei Wochen, aber länger als 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, sind 50% der Kosten als Stornokosten zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fallen 80% Stornokosten an.

4.2. Der entsprechende Betrag ist innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen auf das Konto von Mades® Cocktails zu überweisen.

4.3. Mades® Cocktails behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden oder nicht. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Mades® Cocktails gar kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Die Stornierung bedarf der Schriftform per Email, Fax oder Brief.

5. Rücktritt

Mades® Cocktails behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät und aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistung missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde eine ihn nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

6. Pflichten der zu befördernden Personen

6.1. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen von Mades® Cocktails und/oder der Chauffeure/Barkeeper zu halten. Handeln die zu befördernden Personen den Anweisungen von Mades® Cocktails und/oder des Chauffeurs/Barkeeper zuwider oder stellen sie bzw. mitgeführte Sachen eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs oder der übrigen Personen im Fahrzeug dar, so ist Mades® Cocktails bzw. der Chauffeur/Barkeeper berechtigt, diese bzw. die betreffenden Sachen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt komplett abzubrechen. In diesem Fall steht Mades® Cocktails der volle vereinbarte Fahrtpreis zu.

6.2. Auf Nachfrage des Chauffeurs/Barkeepers haben die Fahrgäste/der Auftraggeber vor Fahrtantritt ihren Personalausweis vorzuweisen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass alkoholische Getränke bestellt worden sind und der Verdacht besteht, dass die Fahrgäste minderjährig sind. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass bei Fahrtantritt der Verdacht besteht, dass der ebenfalls anwesende Auftraggeber minderjährig ist. Bestätigt sich dieser Verdacht, entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Beförderungsleistung und es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 80 % des ursprünglich vereinbarten Fahrtpreises fällig. Mades® Cocktails behält sich vor, diesen Betrag – notfalls gerichtlich – gem. §§ 823, 828 Abs. 3 BGB i.V.m. 263, StbG gegenüber dem Minderjährigen durchzusetzen. Ist der Auftraggeber bei Fahrtantritt nicht vor Ort, so dass nicht überprüft werden kann, ob er volljährig ist, wird die Fahrt nur angetreten, wenn ein anwesender, volljähriger Fahrgast schriftlich gegenüber Mades® Cocktails erklärt, dass er für die Kosten einstehen wird.

6.3. Den Fahrgästen steht im Fahrzeug eine Auswahl an alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken z.T. gegen Aufpreis zur Verfügung. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

6.4. Die Fahrgäste haben das Fahrzeug angemessen vorsichtig zu behandeln und nicht mutwillig zu zerstören oder zu beschmutzen. Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen und grobe Verschmutzungen, die durch ihn oder seine Fahrgäste hervorgerufen werden. Bei der Verunreinigung des Fahrzeuges durch Erbrechen einer Person werden Reinigungskosten in Höhe von mindestens 200,00 EUR fällig. Je nach Umfang des Schadens können bei entsprechendem Nachweis auch höhere Kosten geltend gemacht werden.

7. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber darf das gebuchte Fahrzeug nach seinen Wünschen in Absprache und nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung von Mades® Cocktails dekorieren (Bsp.: Beschriftungen, Blumen, Anbauten usw. bei Hochzeiten o.ä.), wenn sichergestellt ist, dass die Dekoration sich nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände wieder entfernen lässt. Für das Anbringen und die Entfernung der Dekoration ist der Auftraggeber zuständig. Nach Erbringung der Beförderungsleistung/des Lieferdienstes ist der Ursprungszustand des Fahrzeuges umgehend wiederherzustellen. Die hierfür notwendige Zeit wird grundsätzlich in den gebuchten Zeitraum einkalkuliert. Ist für die Demontage wider Erwarten mehr Zeit als notwendig, als ursprünglich eingeplant wurde, ist Mades® Cocktails berechtigt, dem Auftraggeber die zusätzliche Zeit extra in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für alle Folgeschäden, die am Fahrzeug durch eine nicht sachgemäße Anbringung bzw. Demontage der Dekoration entstehen.

8. Haftung

8.1. Mades® Cocktails haftet dem Auftraggeber nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei vorhersehbaren Schäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.2. Bei Sachschäden wird die Haftung von Mades® Cocktails auf den zweifachen Fahrpreis pro Fahrgast begrenzt.

8.3. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Auftraggeber selbst Sorge zu tragen.
Mades® Cocktails haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftliche Folgen, soweit diese nicht von Mades® Cocktails verschuldet wurden. Dazu zählen Verspätungen/Verzögerungen verursacht durch Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfälle und schlechte Witterung.

9. Datenschutz

Persönliche Daten werden nur in dem Maße erhoben, wie sie für eine reibungslose Abwicklung des Auftrages unbedingt erforderlich sind. Dies sind neben dem Namen des Auftraggebers die Abhol-/ und Zieladresse sowie die Angaben zur Kontaktaufnahme. Mades® Cocktails behält sich das Recht vor diese Daten innerhalb des Partnernetzwerkes weiterzugeben, um für eine bundesweite Bearbeitung der Anfragen und Auftragsabwicklung zu sorgen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

10.2. Es gilt deutsches Recht.

10.3. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen.